Wie funktioniert eine Bürgschaft / Verpflichtungserklärung für Flüchtlinge

1. Mai 2015

Viele Flüchtlinge sind inzwischen schon länger hier in NRW. Vor allem die Syrer erhalten in der Regel eine zweijährige Aufenthaltserlaubnis von den Behörden. Oft jedoch sind die Familien getrennt. Die Einen leben noch im Krisengebiet, die Anderen wähnen sich bei uns in Sicherheit. Um Familienangehörige nachziehen zu lassen, bietet das Ausländerrecht so genannte Verpflichtungserklärungen an. Also Bürgschaften, durch die Menschen aus anderen Ländern zumindest eine begrenzte Zeit hierher kommen dürfen. Doch die Sache hat – wie könnte es anders sein – zahlreiche bürokratische Hürden.

In Hilden gibt es eine kirchliche Flüchtlingsinitiative, die inzwischen mehr als 60 Bürgschaften übernommen hat…

WDR5-Beitrag, April 2015